
Die Architektenkammer Berlin besteht seit 1985 und ist die berufliche Selbstverwaltung der mehr als 9.000 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur. Durch die Erstellung einer Berufsordnung sowie die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste sichert die Architektenkammer die berufliche Qualifikation des gesamten Berufsstandes und überwacht die geschützte Berufsbezeichnung. Der Aufgabenkatalog und die Zuständigkeiten der Kammer sind in einem Landesgesetz, dem Architekten- und Baukammergesetz (ABKG), festgelegt. Die Architektenkammer Berlin vertritt den Berufsstand in der Gesellschaft. Sie schlägt vor oder nimmt Stellung zu Gesetzen und Regelwerken, fördert die Baukultur und setzt sich für die Belange ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Medien ein. Kammermitglieder informiert und berät sie in fachlichen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Fragen und bietet ihnen ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an.